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Mieterhöhungen
Im Bereich Mieterhöhungen §558 BGB behalten Sie alle Erhöhungsverfahren im Blick — vom Entwurf über den Versand bis zur Antwort des Mieters. Das formelle Erhöhungsschreiben formuliert die KI für Sie.
Den Bereich sehen alle Rollen außer der Assistenz.
Die Übersicht
Vier Kennzahlen-Karten fassen den Stand zusammen: Gesamt, Ausstehend, Akzeptiert und Jahreszuwachs — die Summe der jährlichen Mehreinnahmen aus Ihren Erhöhungen.
Darunter listet eine Tabelle alle Vorgänge mit den Spalten Objekt / Mieter, Akt. Kaltmiete, Neue Kaltmiete, Erhöhung (Betrag und Prozentsatz), Wirksam ab und Status. Jeder Vorgang trägt einen von vier Status:
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Die Erhöhung ist vorbereitet, aber noch nicht verschickt |
| Versendet | Das Erhöhungsverlangen ist beim Mieter |
| Akzeptiert | Der Mieter hat zugestimmt |
| Abgelehnt | Der Mieter hat die Erhöhung abgelehnt |
Eine neue Mieterhöhung anlegen
Neue Vorgänge entstehen im KI-Tool „Mieterhöhung" (§ 558 BGB) im Arbeitsbereich KI-Tools: Klicken Sie oben rechts auf KI-Tool §558 — bei leerer Liste führt Sie auch die Schaltfläche KI-Tool §558 öffnen dorthin. Die dort erstellten Erhöhungen erscheinen anschließend automatisch in dieser Übersicht.
Das KI-Schreiben erstellen
- Klicken Sie in der Zeile des Vorgangs auf KI-Brief.
- Im Fenster KI-Mieterhöhungsschreiben entsteht der Text live („KI erstellt Mieterhöhungsschreiben §558 BGB…").
- Übernehmen Sie das fertige Schreiben mit Kopieren oder sichern Sie es mit Als .txt herunterladen; mit Schließen beenden Sie den Dialog.
Wurde bereits ein Schreiben erstellt, heißt die Schaltfläche Brief anzeigen — der Text bleibt also jederzeit abrufbar.
Status pflegen
Der Ablauf folgt dem Verfahren Schritt für Schritt:
- Versenden — sobald das Erhöhungsverlangen beim Mieter ist, klicken Sie beim Entwurf auf Versenden.
- Akzeptiert oder Abgelehnt — liegt die Antwort vor, halten Sie sie bei versendeten Vorgängen mit einem Klick fest.
Keine Rechtsberatung
Mieterhöhungen nach § 558 BGB unterliegen strengen Vorgaben — etwa zur ortsüblichen Vergleichsmiete, zur Kappungsgrenze und zu Fristen. PropMind unterstützt Sie bei Berechnung und Formulierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Lassen Sie Erhöhungsverlangen im Zweifel juristisch prüfen.
Wer sieht was?
Die Mieterhöhungsverwaltung steht allen Rollen außer der Assistenz offen. Mehr dazu unter Rollen.